Rechtsanwalt Zivilrecht in Erfurt

Das Zivilrecht, auch Bürgerliches Recht genannt, regelt die rechtlichen Beziehungen natürlicher und juristischer Personen zueinander. Die wesentlichen Vorschriften sind im BGB enthalten. Kauf, Miete, Darlehen, Schenkung, Erbschaft sind zum großen Teil Fragen des täglichen Lebens. In vielen Fällen werden dazu Verträge geschlossen.

Wie kommen Verträge wirksam zustande, welcher Vertragspartner hat welche Rechte?

  • Der gekaufte PKW weist Mängel auf: Welche Rechte hat der Käufer?
  • Der Mieter zahlt nicht: Welche Rechte hat der Vermieter?
  • Sie wurden vom Erbe ausgeschlossen: Wie hoch ist der Pflichtteil?
  • Das Vertragsformular enthält AGB: Sind diese wirksam?
  • Pfusch am Bau: Muss der Bauherr trotzdem zahlen?

Das ist nur ein sehr geringer Teil der rechtlichen Probleme, die im Zivilrecht entstehen können und bei deren Lösung Ihnen die Kanzlei Elfering – Dr. Helkenberg, Rechtsanwälte und Fachanwälte in Erfurt mit Rat und Tat zur Seite stehen.

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AGB-Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese sind im Wirtschaftsleben üblich.

Für den Verwender bieten sie erhebliche Vorteile, z.B. Risikobeschränkung, Erweiterung von gesetzlichen Regelungen. Für den Vertragspartner sind sie oft von Nachteilen. Insbesondere sind Privatpersonen nicht in der Lage, die Wirksamkeit von AGB-Regelungen zu überprüfen. Wenden Sie sich an die Kanzlei Elfering und Dr. Helkenberg und vertrauen Sie ihrer jahrzehntelangen Erfahrung im Vertragsrecht.

Abtretung

Die Abtretung ist ein rechtliches Instrument, welches in vielen Lebensbereichen vorkommt. Meist handelt es sich um eine Forderungsabtretung gem. § 398 BGB (Zession). Die Abtretung muss zulässig und wirksam sein. Viele Abtretungsvereinbarungen sind mangelhaft. Wenden Sie sich bei Fragen an die Kanzlei Elfering und Dr. Helkenberg.

Forderungen

Geht es um Zahlung von Kaufpreis, Rückzahlung von Darlehen, um Schadensersatz, Werklohn oder Miete oder ob Sie eine unberechtigte Forderung abwehren müssen, die Rechtsanwälte Elfering und Dr. Helkenberg sind Ihnen behilflich.

Gewerbemiete

Im Bereich der Gewerbemiete gelten besondere Regelungen, weil sich die Vertragspartner (meist) auf Augenhöhe gegenüberstehen. Das kommt auch in einer großzügigeren Rechtsprechung zum Ausdruck. Worum es im Bereich Gewerbemiete auch immer geht, die Kanzlei Elfering und Dr. Helkenberg unterstützt Sie.

Kaufvertrag

Mit dem Kaufvertrag können viele Fragen verbunden sein, z.B. wirksames Zustandekommen, Rücktritt, Kaufpreiszahlung, Übergang von Eigentum, Gewährleistung bei Mängeln, Anfechtung, Schadensersatz. Worum es auch immer geht, die Kanzlei Elfering und Dr. Helkenberg hat jahrzehntelange Erfahrung im Vertragsrecht.

Mängel-Gewährleistung

Sie kommt in vielen Bereichen vor, etwa im Werkvertragsvertrag, im Kaufrecht, oft im Zusammenhang mit Begriffen wie Garantie und Produkthaftung. Der Gewährleistungsanspruch besteht grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe, in besonderen Fällen gilt eine längere Frist und bei gebrauchten Sachen gilt die einjährige Verjährungsfrist. Die Mängelgewährleistung gibt verschiedene Rechte, entweder Mängelbeseitigung, also Reparatur, oder Minderung des Kaufpreises oder Umtausch, auch Rücktritt ist möglich. Der Verkäufer muss alle damit zusammenhängenden Kosten tragen.

Speditionsrecht-Transportrecht

Geregelt in §§ 453 ff. HGB.

Weil der Speditionsvertrag zwischen Spediteur und Versender (gleich Auftraggeber) formfrei ist, kommt er oft auf Zuruf, z.B. telefonisch zu Stande. Das dient der schnelleren Abwicklung des Transportgeschehens, dennoch sollte der Spediteur, wie auch der Versender, immer auch an eine mögliche Haftung oder Streit darüber denken. Schriftliche Vereinbarungen stärken dann die eigene Position. Zumindest sollte eine Auftragsbestätigung nach mündlicher Beauftragung folgen. Dabei sollten keine vorgefertigten Musterformulare aus dem Internet verwendet werden, weil sie den speziellen Bedürfnissen der verschiedenen Unternehmen nicht gerecht werden können.

Werkvertrag

Was auch immer Sie anfertigen (lassen) – Grundlage ist ein Werkvertrag. Hier gilt, dass die gegenseitigen Vorstellungen am besten schriftlich festzuhalten sind, auch wenn grundsätzlich mündlich geschlossene Verträge wirksam sind, verbessert die Schriftform bei Problemen Ihre Position.

Auch im Arbeitsleben hat der Werkvertrag immer größere Bedeutung, und zwar oft im Zusammenhang mit Leiharbeit. Beide unterscheiden sich ganz wesentlich. Beim Werkvertrag wird der Erfolg bezahlt – bei der Leiharbeit die Arbeitszeit. Der Werkunternehmer gehört nicht zum Kundenbetrieb, unterliegt auch nicht dortigen Weisungen, anders als der Leiharbeiter. Ob es um den klassischen Werkvertrag bei Herstellung eines Werkes geht oder um den Werkvertrag im Arbeitsleben, bei Problemen unterstützt Sie die Kanzlei Elfering und Dr. Helkenberg mit ihrer jahrelangen Erfahrung.