Pflegebranche Mindestlohn
Selbst wenn ein Arbeitgeber in AGB festgeschrieben hat, dass das Mindesentgelt im Rahmen einer bestimmten Frist verlangt werden muss, verliert der Arbeitnehmer durch ein verspätetes Verlangen dieses Mindesentgelt nicht.
Das ergibt sich aus den zwingenden Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche ( PflegeArbbV) in Verbindung mit §§ 9 Satz 3 und 13 ArbEntG.
In dem vom Bundesarbeitsgericht letztinstanzlich entschiedenen Fall ging es um Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle- Urteil vom 24. August 2016 - 5 AZR 703/15.
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