Fachanwalt für Strafrecht in Erfurt

„Ein Rechtsstaat ohne wirksame Verteidigungsrechte ist nicht denkbar. Dem Strafverteidiger geht es darum, … das bestmögliche Ziel für den Beschuldigten zu erreichen. Dabei ist er zu strenger Einseitigkeit und Parteilichkeit verpflichtet“ – Zitat Stephan Barton, Einführung in die Strafverteidigung, Vorwort zur 1.Auflage.

Im Strafrecht werden Sie in Erfurt vertreten von

Sie sind bei Rechtsanwalt Dr. Helkenberg als erfahrenem Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht in Erfurt in besten Händen.

Rechtsanwalt Dr. Helkenberg hat zahlreiche Revisionsverfahren auch vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich geführt.

Wie verteidigt Rechtsanwalt Dr. Helkenberg?

  • Haben Sie eine Vorladung als Beschuldigter zur Vernehmung bei der Polizei erhalten?
  • Mussten Sie die Durchsuchung Ihrer Wohnung gestatten?
  • Hat man Ihnen einen Strafbefehl zugestellt?
  • Liegt gegen Sie ein Haftbefehl vor?
  • Hat die Staatsanwaltschaft gegen Sie Anklage erhoben?
  • Haben Sie eine Ladung zur Hauptverhandlung bekommen?
  • Wurde Ihr Führerschein beschlagnahmt?
  • Hat man Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen?
  • Wollen Sie gegen ein Urteil Berufung oder Revision einlegen?

STETS GILT: Sie brauchen einen erfahrenen Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht.

Ob in Erfurt, anderen Orten von Thüringen oder bundesweit: Rechtsanwalt Dr. Helkenberg hat mehr als 30 Jahre Erfahrung als Strafverteidiger und ist Fachanwalt für Strafrecht. Aufgrund des Kanzleisitzes in Erfurt konzentriert sich die Tätigkeit der Verteidigung natürlich auf Gerichte im Freistaat Thüringen. Als erfahrener Strafverteidiger ist Rechtsanwalt Dr. Helkenberg aber auch bundesweit tätig. Rechtsanwalt Dr. Helkenberg verteidigt Sie nicht nur vor Amtsgerichten und Landgerichten, sondern führt mit Erfolg auch Revisionsverfahren bei Oberlandesgericht und dem Bundesgerichtshof durch.

Rechtsanwalt Dr. Helkenberg in Erfurt gibt regelmäßig auf dieser Website einen Überblick auf die von ihm betreuten Hauptverhandlungstermine. Beim Lesen stellen Sie fest, dass Schwerpunkte der Tätigkeit als Strafverteidiger Wirtschaftsstrafsachen, Betäubungsmitteldelikte und Sexualstrafsachen bilden. Ich vertrete Sie erfolgreich aber auch bei Fahrerflucht, Bußgeldverfahren, Körperverletzung, Betrug und anderen Bereichen des allgemeinen Strafrechts.

Je früher Sie sich von einem erfahrenen Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht unterstützen lassen, umso höher sind die Erfolgsaussichten für Ihre Verteidigung.

WICHTIG: Machen Sie gegenüber der Polizei keinerlei Angaben zur Sache. Das Schweigerecht ist ein ganz wichtiges Verteidigungsrecht und nicht Ausdruck schlechten Gewissens!

Wurden Sie festgenommen oder sogar in Haft genommen, müssen Ihnen die Beamten erlauben, mich anzurufen und zwar unter 0176-30109797.

Falls Sie in sonstigen Fällen Post von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht erhalten, rufen Sie in Erfurt 0361-340950 an und lassen sich von unseren Mitarbeiterinnen einen Besprechungstermin geben. Zu diesem Termin bringen Sie alle Unterlagen mit, die wichtig sein können, insbesondere Vorladung, Durchsuchungsbeschluss, Sicherstellungsprotokoll, Strafbefehl, Bußgeldbescheid, Anklageschrift und ähnliches.

In Strafverfahren sollte der erste Kontakt immer der zum Verteidiger sein!

Rechtsanwalt Dr. Helkenberg, Fachanwalt für Strafrecht Erfurt erklärt Ihnen alle weiteren Schritte und teilt Ihnen die Kosten der Verteidigung mit. Falls eine Pflichtverteidigung in Betracht kommt, wird dies von Rechtsanwalt Dr. Helkenberg beantragt. Liegen die Voraussetzungen für eine Pflichtverteidigung nicht vor, wird eine Vorschusszahlung vereinbart.

Als Ihr Verteidiger im Strafrecht beantrage ich zunächst Akteneinsicht. Sobald diese gewährt wurde, bitten wir Sie, einen neuen Besprechungstermin zu vereinbaren. Rechtsanwalt Dr. Helkenberg, Fachanwalt für Strafrecht in Erfurt erläutert, wie er die weitere Strafverteidigung plant.

Ob Sie weiterhin von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen oder aber ich als Ihr Verteidiger eine Stellungnahme abgebe, hängt von vielen Faktoren, vor allem vom Inhalt der Akten ab. Entscheidend ist natürlich auch, ob Sie den gegen Sie erhobenen Vorwurf einräumen und es in erster Linie um eine möglichst niedrige Strafe geht, ob ich als Ihr Verteidiger für Sie einen Freispruch erreichen soll.

In vielen Fällen kann ich als Ihr Verteidiger auch eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Wird das Verfahren gegen eine Geldbuße eingestellt, sind Sie nicht vorbestraft und gelten weiterhin als unschuldig.

Kommt es zu einer Hauptverhandlung, wird von Rechtsanwalt Dr. Helkenberg, Erfurt mindestens ein weiteres Vorbereitungsgespräch geführt. Selbstverständlich begleite ich Sie zur Verhandlung. Je nach Situation bereite ich als Ihr Verteidiger für die Hauptverhandlung Anträge vor. Insbesondere in Fällen von „Aussage gegen Aussage“ verfüge ich aufgrund meiner regelmäßigen Teilnahme am Arbeitskreis Psychologie im Strafverfahren über die notwendigen Fachkenntnisse, ein aussagepsychologisches Gutachten zu beantragen.

Sind Sie verurteilt worden, kann ich als Ihr Verteidiger für Sie Berufung oder Revision einlegen. Insbesondere für die Revision ist der erfahrene Strafverteidiger unentbehrlich.

Sie haben Fragen zum Strafrecht - wir antworten

Akteneinsicht

Kann nur der Verteidiger verlangen. Es ist wichtig - so schnell wie möglich - sich durch einen erfahrenen Strafverteidiger vertreten zu lassen. Ob Verfahrensfehler begangen wurden, was Zeugen gesagt haben, zu welchen Ergebnissen Gutachten geführt haben, all dies und vieles mehr lässt sich nur durch Akteneinsicht feststellen.

Anklage

Spätestens, wenn die Staatsanwaltschaft gegen Sie Anklage erhoben hat, sollten Sie bei Rechtsanwalt Dr. Helkenberg als Fachanwalt für Strafrecht Erfurt einen Termin vereinbaren. Nehmen Sie nicht ohne Rechtsanwalt zur Anklage Stellung.

Berufung

Hat ein Amtsgericht Sie zu einer Strafe verurteilt, muss binnen einer Woche ab der mündlichen Urteilsbegründung Berufung eingelegt werden. Zu der Frage, ob es sinnvoll ist, das Berufungsverfahren durchzuführen, sollten Sie den erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht Erfurt konsultieren.

Beschuldigtenvernehmung

Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten, müssen Sie nicht zur Polizei gehen. Kontaktieren Sie unverzüglich Rechtsanwalt Dr. Helkenberg, Strafrecht Erfurt und beauftragen Sie ihn, Ihre Verteidigung zu übernehmen.

Bußgeld

Wurde gegen Sie ein Bußgeld verhängt, muss gegen den Bescheid innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden. Auch dabei werden Sie von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Helkenberg, Erfurt als Ihrem Verteidiger unterstützt.

Drogendelikte

Besitz von und Handel mit Betäubungsmitteln wird in Deutschland streng bestraft. Rechtsanwalt Dr. Helkenberg, Erfurt verfügt über langjährige Erfahrung als Verteidiger im Strafrecht wegen Verstoßes gegen das BtMG.

Durchsuchung

Um Ihre Wohnung durchsuchen zu dürfen, benötigen die Behörden in der Regel einen richterlichen Beschluss. Rufen Sie im Falle der Durchsuchung Ihrer Wohnung oder Ihrer Geschäftsräume sofort Rechtsanwalt Dr. Helkenberg an. Von 8.00 bis 18 Uhr in Erfurt unter 0361-340050, außerhalb der Bürozeiten unter 0176-30109797.

Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis zu verlieren ist teuer und mit beruflichen Nachteilen verbunden. Beauftragen Sie den erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht in Erfurt sofort mit Ihrer Verteidigung.

Haftbefehl

Werden Sie dem Haftrichter vorgeführt und soll ein Haftbefehl gegen Sie erlassen werden, müssen Ihnen die Behörden gestatten, Rechtsanwalt Dr. Helkenberg zu Ihrem Verteidiger zu wählen. Selbstverständlich bin ich bereit, Sie als Pflichtverteidiger zu vertreten. Als Pflichtverteidiger wird mein Honorar von der Staatskasse übernommen.

Hauptverhandlung

Ist Ihnen im Rahmen eines Strafverfahrens eine Ladung zur Hauptverhandlung zugegangen, sollten Sie Rechtsanwalt Dr. Helkenberg zu Ihrem Verteidiger wählen. Ich übernehme Ihre Verteidigung nicht nur in Erfurt, sondern bundesweit, auch vor dem Bundesgerichtshof in Strafsachen.

MPU

Im Volksmund auch „Idiotentest“ genannt. In meiner anwaltlichen Beratung spielen die Probleme um die Neuerteilung der Fahrerlaubnis eine große Rolle. Als Ihr Verteidiger bereite ich Sie auch auf die medizinisch-psychologische Untersuchung vor. Strafrecht in Erfurt

Opfervertretung

Sind Sie selbst Opfer einer Straftat geworden ist Ihnen Rechtsanwalt Dr. Helkenberg in Erfurt gerne behilflich, Ihre Interessen zu vertreten. Ich übernehme für Sie die Nebenklage, Sie können in einem Strafverfahren Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangen.

Pflichtverteidigung

Rechtsanwalt Dr. Helkenberg übernimmt auch Ihre Pflichtverteidigung. Ein Pflichtverteidiger muss Ihnen zum Beispiel beigeordnet werden, wenn man Sie beschuldigt, ein Verbrechen begangen zu haben oder wenn vor dem Landgericht verhandelt wird, aber auch in anderen Fällen, wenn die Sach- oder Rechtslage schwierig ist. Mein Honorar wird von der Staatskasse übernommen.

Revision

Hat eine strafrechtliche Hauptverhandlung in erster Instanz vor einem Landgericht stattgefunden, kann man gegen das Urteil keine Berufung, sondern nur Revision einlegen. Dies muss innerhalb einer Woche ab mündlicher Urteilsverkündung geschehen. Sobald das schriftliche Urteil vorliegt, muss die Revision innerhalb von einem Monat begründet werden. Strafrecht Erfurt.

Schweigerecht

Das Schweigerecht ist eines der wichtigsten Rechte des Beschuldigten. Niemand muss sich selbst belasten. Geben Sie Erklärungen einzig und allein durch den Strafverteidiger Ihres Vertrauens ab. Als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht in Erfurt bespreche ich mit Ihnen ausführlich den Sachverhalt und entscheide gemeinsam mit Ihnen, wie die weitere Verteidigung gestaltet wird.

Sexualdelikt

Als Verteidiger in Sexualstrafverfahren benötigt man Spezialkenntnisse im Bereich der Aussagepsychologie. Häufig stehen sich Aussage-gegen-Aussage gegenüber. Die Beweiswürdigung ist besonders schwierig. Nicht selten sind aussagepsychologische Gutachten zu würdigen. Rechtsanwalt Dr. Helkenberg nimmt seit vielen Jahren regelmäßig am Arbeitskreis Psychologie im Strafverfahren teil.

Sperrzeit

Wird die Fahrerlaubnis entzogen, ergeht zugleich eine Weisung an die Fahrerlaubnisbehörde, vor Ablauf einer bestimmten Frist keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Der erfahrene Verteidiger Dr. Helkenberg, Strafrecht in Erfurt kann für Sie eine Verkürzung dieser Sperrzeit beantragen und Ihnen bei dem Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis behilflich sein. Strafrecht in Erfurt.

Strafverfahren

Ein Strafverfahren stellt für jeden Betroffenen eine große emotionale Belastung dar. Manchmal droht Freiheitsstrafe. Suchen Sie so früh wie möglich Rechtsanwalt Dr. Helkenberg in Erfurt auf. Als erfahrener Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht setze ich mich für Sie ein.

Trunkenheitsfahrt

Auch „Fahrerflucht“ genannt - ist ein Delikt, was in aller Regel „nur“ eine Geldstrafe zur Folge hat. Trotzdem ist die Verteidigung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht unerlässlich. Für den späteren Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis macht es einen großen Unterschied, ob Sie wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Trunkenheitsfahrt verurteilt werden. Als Ihr Verteidiger prüfe ich auch, ob bezüglich der Blutprobe ein Beweisverwertungsverbot besteht. Fachanwalt für Strafrecht in Erfurt.

Wirtschaftsdelikt

Bei Wirtschaftsdelikten ist die Zuständigkeit von Staatsanwaltschaft und Gericht besonders geregelt. Insbesondere, wenn Sie in leitender Position tätig sind hat das Verfahren deshalb eine besondere Bedeutung. Ihre berufliche Zukunft als Geschäftsführer kann davon abhängen. Rechtsanwalt Dr. Helkenberg hat Erfahrung als Verteidiger im Strafrecht in mehreren der größten Wirtschaftsstrafverfahren Thüringens. Strafrecht in Erfurt.

Zeuge

Nach §161a Abs.1 StP0 mussten Zeugen zwar aufgrund einer Ladung der Staatsanwaltschaft dort erscheinen, nicht aber bei der Polizei. Man musste nicht einmal mit Polizeibeamten sprechen und sein Nichterscheinen begründen. Das hat sich durch § 163 Abs.3 StP0 geändert. Liegt der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde, besteht jetzt eine Pflicht zum Erscheinen und auch zur Aussage. Besonders der letztgenannte Aspekt ist zu beachten, denn die §§ 52 und 55 StP0 , die besagen, dass man gegen Verwandte nicht aussagen muss und auch ein Auskunftsverweigerungsrecht hat, falls man sich selbst belasten müsste, spielen im Vernehmungsalltag oft eine stiefmütterliche Rolle. Falls in der Ladung kein Hinweis enthalten ist, dass ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt, rate ich weiterhin vom Erscheinen ab.