Hygieneregeln für Beschäftigte und Besucher der Kanzlei - zu unser aller Schutz

1. Für alle Mandanten und sonstige Besucher der Kanzlei gilt beim Betreten des Gebäudes und im Wartebereich der Kanzlei Maskenpflicht.

2. Selbstverständlich verzichten wir auf Händeschütteln, begrüßen aber alle unsere Mandanten herzlich.

3. Wir bitten unsere Mandanten, sich vor Beginn der Beratung die Hände zu waschen.

4. Wir vergeben Termine so, dass keine einander fremden Personen sich gleichzeitig im Wartebereich aufhalten müssen. Wartezeiten betragen bei uns in der Regel nur wenige Minuten. Die Anordnung der Sitzgelegenheiten gewährleistet einen großen Abstand (mehr als 2 m).

5. Beratungsgespräche mit den Anwälten finden nicht mehr am selben Besprechungstisch statt, um auch hier den notwendigen Abstand einhalten zu können. Wir bitten alle Mandanten dafür um Verständnis. Solange dieser Abstand eingehalten wird, können in den Anwaltszimmern während der Beratung die Masken abgenommen werden.

6. Wir sorgen immer für ausreichende Belüftung aller Kanzleiräume. Unsere Mitarbeiterinnen sind angehalten, dafür zu sorgen, dass alle Fenster regelmäßig, d. h. mehrfach am Tag für mindestens 15 Minuten geöffnet werden - auch in der kalten Jahreszeit, sofern es die Wetterverhältnisse zulassen.

7. Wir desinfizieren regelmäßig alle Gegenstände und Flächen, mit denen Mandanten in Berührung kommen, wie z. B. Türklinken, Tischplatten etc. Wir bitten aber unsere Mandanten, so wenige Gegenstände wie möglich in der Kanzlei anzufassen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis

Susanne Elfering, Rechtsanwältin
Dr. Peter Helkenberg, Rechtsanwalt

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