Ehevertrag

Nicht selten entscheiden sich (zukünftige) Eheleute, die familienrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs abzuwandeln, indem sie einen Ehevertrag/ Scheidungsfolgenvertrag schließen.

Nach gefestigter Rechtsprechung unterliegen die Vereinbarungen einer rechtlichen Kontrolle, die je nach Materie unterschiedlich streng ausfällt. So ist beispielsweise ein vollständiger Verzicht auf Trennungsunterhalt zumindest dann unwirksam, wenn dieser Verzicht nicht in irgendeiner Form ausgeglichen wird.

Bei güterrechtlichen Streitigkeiten – zB Zugewinnausgleich – kann die Frage, ob Klauseln in einem Ehevertrag, die den Zugewinn betreffen, wirksam sind, eine wichtige Rolle spielen.

Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass es in einem solchen Verfahren zulässig ist, einen sogenannten Zwischenfeststellungsantrag mit dem Ziel zu stellen, die Wirksamkeit des Ehevertrages vorab zu prüfen - Beschluss vom 29. November 2023 - XII ZB 531/22.

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