Beweiswert einer Krankschreibung nach Kündigung

Es kommt in der Praxis häufig vor, dass Arbeitnehmer die gekündigt wurden, den Arzt aufsuchen und krankgeschrieben werden. Das ist im einem nachfolgenden Kündigungsschutzprozess nicht ohne Risiko. Die Kündigungsschutzklage muss in jedem Fall innerhalb von 3 Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht eingegangen sein, auch wenn man eine Abfindung erreichen will und nicht unbedingt die Rückkehr an den Arbeitsplatz das primäre Ziel ist.

Arbeitgeber zweifeln den Krankenschein nicht selten an und zahlen kein Entgelt mehr.

Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann bei einer Krankmeldung nach arbeitgeberseitiger Kündigung erschüttert sein.

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein zeitlicher Zusammenhang der Krankmeldung mit der Kündigung sowie deren passgenaue Fortdauer bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses Indizien für eine Erschütterung des Beweiswertes sein können.

Wie so häufig kommt es auch hier auf den Einzelfall an.

Arbeitnehmer sollten sich des Risikos bewusst sein und zunächst einen Anwalt um Rat fragen, bevor sie den Arzt aufsuchen.

Natürlich sind solche Fälle nicht gemeint, in denen die Kündigung tatsächlich zu einer Gesundheitsbeeinträchtigung geführt hat.

Urteil vom 13.12.2023 – 5 AZR 137/23.

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