Fluggastrechteverordnung
Nachdem seit dem Ende der CORONA-Pandemie die Zahl der Flüge weltweit extrem zugenommen hat, häufen sich Verspätungen und Flugausfälle.
Die Fluggastrechteverordnung gewährt in solchen Fällen unter bestimmten Voraussetzungen je nach Länge der Flugstrecke Pauschalentschädigungen bis zu 600 €.
Viele Detailfragen müssen trotz des geringen Streitwerts in letzter Instanz vom Bundesgerichtshof geklärt werden, der seinerseits nicht selten Anfragen an den Europäischen Gerichtshof stellt, damit dort festgestellt wird, wie die Verordnung im Einzelfall auszulegen ist.
Bei einem auf einer einheitlichen Buchung beruhenden Flug, der aus zwei Teilflügen besteht, ist ein Unternehmen, das die Buchung erteilt hat, als ausführenden Unternehmen bezüglich des gesamten Flugs anzusehen. Dabei ist unerheblich, ob die einzelnen Teilflüge für sich gesehen in den Anwendungsbereich der Fluggastrechteverordnung fallen – BGH – Urteil vom 12. April 2022 – X ZR 101/20.
Für den Begriff „direkte Anschlussflüge“ im Sinne von Art. 2 Buchstabe h Fluggastrechteverordnung reicht es aus, dass ein einheitlicher Flugschein ausgegeben wurde – BGH – Urteil vom 9.Mai 2023- X ZR 15/20.
Im letzteren Fall war über ein Reisebüro ein Flug mit der Fluggesellschaft Swiss von Stuttgart nach Zürich, sowie mit einer anderen Gesellschaft von Zürich nach Philadelphia und von Philadelphia nach Kansas gebucht worden. Die Flüge auf der ersten und zweiten Teilstrecke erfolgten planmäßig, der letzte Zielort wurde mit 4 Stunden Verspätung erreicht.
Weil ein einheitliches Ticket ausgestellt worden war, entschied der Bundesgerichtshof nach Vorlage beim EuGH, das Endziel Kansas sei erreicht worden, nachdem der Flug in Stuttgart begonnen habe, wodurch der Fluggastrechteverordnung Anwendung finde, obwohl die Gesellschaft Swiss in der Schweiz – also keinem EU-Land – ansässig ist und es sich bei der Gesellschaft, die die zweite und dritte Teilstrecke bedient hatte, auch um kein in der EU ansässiges Unternehmen handelte.
TIPP: Bei Verspätungen und Ausfällen unbedingt Beweise sichern, Fotos fertigen und gegenüber der Gesellschaft hartnäckig bleiben. Viele bieten Portale zur Geltendmachung von Ansprüchen an, die entweder nicht funktionieren bzw. es erfolgt – wenn überhaupt – eine verspätete Reaktion.