Lohnanspruch trotz Arbeitsverbots
Spricht ein Arbeitgeber ein Betretungsverbot für das Arbeitsgelände aus, befreit ihn dies nicht in jedem Fall von der Verpflichtung zur Lohn/- Gehaltszahlung.
Ein Arbeitnehmer war aus dem Urlaub aus einem sogenannten Risikogebiet zurückgekehrt und wollte seine Arbeit antreten.
Obwohl er einen negativen PCR-Test und ein Attest über Symptomfreiheit vorlegen konnte, verweigerte der Arbeitgeber den Zutritt zum Betrieb und berief sich auf ein bestehendes Hygienekonzept, welches nach Einreise aus einem Risikogebiet eine generelle Quarantäne von 14 Tagen vorsah.
Das Bundesarbeitsgericht bejahte ebenso wie die Berufungsinstanz einen sogenannten Annahmeverzug des Arbeitgebers und verurteilte ihn zur Entgeltfortzahlung