Kleingedrucktes (AGB)

Unterschreiben auch Sie in der Regel Verträge, ohne zuvor die – meist kaum lesbaren – Allgemeinen Geschäftsbedingungen geprüft zu haben?

Sollte man nicht, passiert zuweilen aber auch Juristen. Tröstlich, dass nicht immer das, was man unterschrieben hat, auch wirksam ist. Wird ein Verbraucher durch eine Klausel unangemessen benachteiligt, gilt diese nämlich nicht.

Eine französische Bank vermietet für von ihren Kunden gekaufte oder geleaste Elektrofahrzeuge Batterien. In ihren AGB verwendet sie eine Klausel, die besagt, dass bei fristloser Vertragsauflösung die Wiederauflademöglichkeit der Batterie gesperrt werden kann und zwar mittels Fernzugriff (Blockchain).

Damit wird das Fahrzeug quasi als „Geisel“ genommen.

Diese Klausel hat der Bundesgerichtshof jetzt als unberechtigte Selbsthilfe beanstandet, denn der Bank wird es dadurch ermöglicht, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ohne vorheriges Gerichtsverfahren durchzusetzen.

Urteil vom 26.Oktober 2022 – XII ZR 89/21.

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