Dopingprozess München

Rechtsanwalt Dr. Helkenberg verteidigt einen der fünf Angeklagten im Münchner Dopingprozess, der im September 2020 begonnen hat.

Das Verfahren wird in den Medien aufmerksam verfolgt, teilweise ist von einem weltweiten Netzwerk die Rede.

Rechtsanwalt Dr. Helkenberg hat bereits am ersten Verhandlungstag in einer vielbeachteten Erklärung nachgewiesen, dass die Bedeutung des Prozesses sowohl von den Medien als auch von der Schwerpunktstaatsanwaltschaft München I insofern deutlich überschätzt wird, als im Verfahren gegen den spanischen Arzt Fuentes 2006 weit mehr Blutbeutel sichergestellt wurden und es sich bei den damals behandelten Sportlern um Weltklasseathleten wie zB Jan Ulrich handelte, während im Münchner Verfahren in erster Linie zweit- oder gar drittklassige Sportler am Dopingprogramm teilgenommen haben.

Höchst anspruchsvoll allerdings sind die im Münchner Prozess zur Klärung anstehenden Rechtsfragen, zB die Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaftdauer (über 18 Monate !), die Frage, welches Recht anwendbar ist, wenn ausländische Sportler im Ausland behandelt wurden, ob es sich - wie im Vorfeld behauptet - tatsächlich um eine „Bande“ im Rechtssinne handelt und ob ausländische Zeugen, die zum Erscheinen in Deutschland nicht gezwungen werden dürfen, verpflichtet sind, sich einer Videovernehmung zu stellen, damit die Verteidigung wenigstens ihr Fragerecht ausüben kann.

Mit Fortdauer des Verfahrens wird auch immer deutlicher, dass es sich bei der insbesondere von Funktionären gepflegten Theorie, die positiv getesteten Sportlern seien „schwarze Schafe“, der Großteil der Athleten stattdessen sauber, um eine Fiktion handelt, die realitätsfern, weil systemimmanent ist.

Auch nach sieben Verhandlungstagen ist die Verteidigung nach wie vor nicht im Besitz aller verfahrensrelevanten Unterlagen und vor allem haben sich die Zweifel an der öffentlichen Darstellung, das Verfahren habe seinen Anfang mit dem ARD-Interview vom 17.1.2019 genommen, nicht zerstreut, sondern wurden durch die Recherchen von Rechtsanwalt Dr. Helkenberg eher verstärkt.

Die Behörden weigern sich, den Namen des Informanten preiszugeben, der bereits Anfang November 2018 Beamten des österreichischen Bundeskriminalamtes Teile des Videos vorgespielt hatte, das erst im Januar 2019 bei der ARD ausgestrahlt wurde.

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