Schenkung in "Ehe ohne Trauschein"

Unverheiratete Paare leben rechtlich in unklarer Situation.

Was passiert, wenn ein Elternteil Geld zur Verfügung stellt , damit dieses Paar gemeinsam eine Immobilie erwerben kann, die Beziehung aber später in die Brüche geht?

In einem aktuellen Fall , über den der Bundesgerichtshof zu befinden hatte, bestand die Beziehung seit 2002, die Eltern der Tochter stellten 2011 eine sechsstellige Summe zur Verfügung, die Beziehung ging Anfang 2013 auseinander.

Die Eltern verlangten vom „Ex-Schwiegersohn in spe“ die Hälfte des Betrages zurück, man berief sich im Prozess auf eine Darlehensabrede, hilfsweise auf eine Schenkung.

Alle Instanzen haben den geltend gemachten Anspruch im Ergebnis bejaht.

Der Bundesgerichtshof führt aus, bei der Schenkung bestimmter Geldbeträge zum Erwerb eines Grundstücks werde dies mit der Erwartung verbunden, die Beschenkten würden die Immobilie zumindest eine gewisse Zeit gemeinsam nutzen. Das werde dann auch Geschäftsgrundlage.

Bei einer Trennung nach deutlich weniger als zwei Jahren sei diese Geschäftsgrundlage weggefallen.

URTEIL vom 18.6.2019 – X ZR 107/16

Beachtet werden muss, dass es sich also um eine Entscheidung handelt, die mit der konkreten Kürze der Beziehung begründet wurde und deshalb nicht auf Konstellationen übertragen werden kann, bei denen die Trennung schon viele Jahre zurück liegt.

zurück zur Übersicht