Keine Bankgebühr bei Umschuldung

Wer schon einmal eine Immobilie erworben hat, kennt das: Sie nehmen ein Darlehen auf, tilgen über die festgelegte Zeit und möchten dann wegen günstigerer Zinsen zu einem anderen Kreditinstitut wechseln und die gestellte Sicherheit (z.B. Grundschuld) auf ein anderes Institut übertragen lassen.

Die AGB vieler Banken sehen hierfür eine Gebühr vor. Wird die Bank als neue Darlehensgeberin im Rahmen der Ablösung eines bei einem anderen Kreditinstitut bestehenden Darlehensvertrag tätig, ist die Erhebung eines Bearbeitungsentgeltes nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unzulässig, weil dieser Aufwand regelmäßig bereits mit den entstehenden Zinsen abgegolten ist.

Derartige Klauseln halten im Verhältnis zu Verbrauchern einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB nicht stand- Urteil vom 10. September 2019 – XI ZR 7/19

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