Datenschutzgrundverordnung DSGVO

Wohl aufgrund der Tatsache, dass die Verordnung des Europaparlaments zum Schutz personenbezogener Daten zwar einerseits bereits am 24.Mai 2016 in Kraft getreten ist, aber erst seit dem 25.Mai 2018 zur Anwendung kommt, haben sich weder die breite Öffentlichkeit noch die Adressaten der Verordnung auf die zum Teil sehr komplizierten Vorschriften ausreichend vorbereitet. Entsprechend groß ist die Verunsicherung. Welche Daten dürfen gespeichert werden, welche Benachrichtigungspflichten werden ausgelöst, welche Einwilligungen benötige ich als Unternehmen und speziell als Arbeitgeber, welche Rechtsfolgen ziehen Verstöße nach sich?

Auf diese und Ihre individuellen Fragen finden Sie von uns Antworten, denn wir führen mit qualifizierten Mitarbeiterinnen Projekte durch, im Rahmen des Programms Unternehmenswert Mensch 2 sind die hierdurch entstehenden Kosten förderfähig.