Fahrlässige Tötung

Das Amtsgericht Mühlhausen hatte am 24. Januar 2017 über einen ungewöhnlich tragischen Fall zu entscheiden:

Im Juli 2015 war es in einem Chemielabor zu einer verheerenden Verpuffung gekommen. Während eine Mitarbeiterin eher leichte Brandwunden davon trug, wurde ihre Kollegin so schwer verletzt, dass sie wenige Tage später verstarb. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen warf der Überlebenden vor, den Tod der Kollegin fahrlässig verursacht zu haben und erwirkte einen Strafbefehl über 100 Tagessätze zu 50 €. Damit hätte diese Mitarbeiterin nicht nur als vorbestraft gegolten, Folge der Verurteilung wäre auch gewesen, dass die Haftpflichtversicherung des Laborinhabers Schadensersatz in Höhe von über 200.000 € geltend gemacht hätte.

Rechtsanwalt Dr. Helkenberg konnte erreichen, dass das Verfahren gegen eine Geldbuße in Höhe von 1.000 € eingestellt wurde. Diese Sanktion wird nicht in das Bundeszentralregister eingetragen und die Mandantin gilt weiterhin als unschuldig. Der MDR berichtete.